FLUCHT- UND RETTUNGSPLAN
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Was ist ein Flucht- und Rettungsplan?
Ein Flucht- und Rettungsplan gibt Auskunft über die vorhandenen Fluchtwege einer baulichen Anlage. Er informiert alle sich im Gebäude befindlichen Personen (wie etwa Mitarbeiter oder Gästen) über den nächstmöglichen Ausgang, sichere Sammelstellen im Freien, Regeln zum Verhalten im Notfall und Standorte von Brandbekämpfungs-, Alarmierung- und Erste-Hilfe-Einrichtungen.
Die einfachen, strukturierten Pläne können Alternativen zu eventuell versperrten Fluchtwegen aufzeigen und garantieren eine schnelle Reaktion im Notfall. Auch Einsatzkräfte können von einem Flucht- und Rettungsplan profitieren.
Auf welcher Rechtsgrundlage werden Flucht- und Rettungspläne erstellt?
Die Notwendigkeit zur Erstellung eines Flucht- und Rettungsplans wird vor allem im Arbeitsrecht deutlich. Als Verantwortlicher wird hierbei der Arbeitgeber genannt.
In der Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ heißt es: „Der Arbeitgeber hat einen Flucht- und Rettungsplan für die Bereiche in Arbeitsstätten zu erstellen, in denen die Lage, die Ausdehnung oder die Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordert.“
Ähnliche Kriterien findet man im Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) 100-001. Hier wird vermerkt, dass die Anbringung von Flucht- und Rettungsplänen bei
- großen Gebäuden, großer räumlicher Ausdehnung eines Betriebes oder weitläufigen Produktionsstätten
- unübersichtlichen Flucht- und Rettungswegen, wie z.B. durch verwinkelte Gänge, Treppenhäuser oder Fluchtwege, die durch andere Gebäudeteile führen
- der Handhabung von gefährlichen oder brennbaren Stoffen, wie z.B. in Laboratorien oder Arbeitsstätten der chemischen Industrie
erforderlich ist. Zusätzlich fügt die DGUV hinzu, dass
- Gebäude, die regelmäßig eine große Anzahl an ortsunkundigen Personen mit eingeschränkter Mobilität beherbergen, wie z.B. Krankenhäuser, Pflege- und Sozialeinrichtungen, Wohnheime und Hotels
- sowie Schulen und Kindertageseinrichtungen
ebenfalls mit einem Flucht- und Rettungsplan ausgestattet werden sollen.
Auch eine erschwerte Rettungsmöglichkeit, wie beispielsweise enge Zufahrten, unerreichbare Fassaden oder eine Abweichung von innerbetrieblichen Laufwegen erfordern die Erstellung eines Flucht- und Rettungsplans.
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Wer braucht einen Flucht- und Rettungsplan?
Ab welcher Größe ein Betrieb einen Flucht- und Rettungsplan erstellen muss, ist offiziell nicht vorgeschrieben. Die Kriterien der ASR und DGUV weisen lediglich in eine ungefähre Richtung.
Nichtsdestotrotz gelten Flucht- und Rettungspläne als eines der Hauptelemente der betrieblichen Gefahrenabwehr. Sie sind fester Bestandteil im Arbeitsschutz und fehlende Pläne werden nicht selten von den Behörden bemängelt.
Jeder Betrieb hat in Eigenverantwortung eine ausführliche Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Die Sicherheit aller Beschäftigten sollte hierbei an erster Stelle stehen. Eine schnelle Evakuierung und Reaktion im Notfall kann nur durch eine ausreichende Vorbereitung sichergestellt werden.
Welche Norm regelt die Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen?
Ein Flucht- und Rettungsplan ist aufs Wesentliche reduziert und enthält die wichtigsten Informationen. Er ist übersichtlich, leicht verständlich und wird hauptsächlich grafisch dargestellt.
Die Inhalte und Gestaltungsgrundlagen von Flucht- und Rettungsplänen werden seit 2010 im Regelwerk DIN ISO 23601 „Sicherheitskennzeichnung – Flucht- und Rettungspläne“ festgehalten.
Nach DIN ISO 23601 muss ein Flucht- und Rettungsplan unter anderem folgende Anforderungen erfüllen:
- Ein Flucht- und Rettungsplan folgt immer dem gleichen Farbschema: weißer Hintergrund, grüner Rahmen, blauer Standort und grüne Richtungspfeile.
- Die Überschrift „Flucht- und Rettungsplan“ muss in der Landessprache angebracht werden.
- Symbole zu Erste-Hilfe- und Brandbekämpfungseinrichtungen werden international einheitlich dargestellt.
- Der Maßstab ist entsprechend der Vorgaben einzuhalten.
- Ist in einer baulichen Anlage die Anbringung mehrerer Pläne nötig, so sind alle in einem einheitlichen Layout zu erstellen.
- Ein Flucht- und Rettungsplan muss aus der Sicht des Betrachters lagerichtig angebracht werden. Allein aus diesem Grund werden häufig mehrere Pläne benötigt.
- Ein Flucht- und Rettungsplan muss gut beleuchtet sein. Für den Fall eines Stromausfalles muss eine Notbeleuchtung oder die Verwendung nachleuchtenden Materials für langanhaltende Sichtbarkeit sorgen.
- Das Material eines Flucht- und Rettungsplanes sollte so gewählt werden, dass es Umgebungseinflüssen für eine bestimmte Nutzungsdauer standhalten kann.
- Ein Flucht- und Rettungsplan muss regelmäßig auf seine Aktualität überprüft werden. Renovierungs- oder Sanierungsarbeiten beispielsweise gehen häufig mit einer Änderung des Fluchtweges einher. Doch auch die Lesbarkeit und Verständlichkeit eines Planes kann nach einiger Zeit nachlassen.
Die Anforderungen in DIN ISO 23601 ermöglichen eine international einheitliche Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen. Die identische Darstellung erleichtert dem Betrachter ein schnelles Erkennen und Zurechtfinden, auch über die Landesgrenzen hinaus.
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Welche Inhalte müssen auf einem Flucht- und Rettungsplan dargestellt werden?
Während mit der Bezeichnung „Flucht- und Rettungsplan“ der gesamte Plan gemeint ist, lassen sich seine Inhalte folgendermaßen aufteilen:
Übersichtsplan
Der Übersichtsplan gibt einen Überblick über die gesamte Anlage. Eine Markierung verdeutlicht, in welchem Abschnitt der Betrachter sich befindet. Die vereinfachte Darstellung der näheren Umgebung mit Straßen, Gebäuden und Parkplätzen enthält Sammelstellen für Personen. Ist das Gebäude so klein, dass der Flucht- und Rettungsplan eine Übersicht der Anlage darstellt, wird der Übersichtsplan nicht benötigt.
Detailplan
Der Detailplan ist ein vereinfachter Grundriss des relevanten Teils der baulichen Anlage. Türen, Fenster, Treppen, Aufzüge, Ausgänge ins Freie und Notausgänge müssen markiert sein. Außerdem enthält der Detailplan horizontale und vertikale Fluchtwege, den Standort des Betrachters sowie Standort und Art der Erste-Hilfe- und Brandbekämpfungseinrichtungen (Feuerlöscher, Brandmeldeanlagen, Notrufe).
Regeln
Regeln für das Verhalten im Brandfall und bei Unfällen: Die Verhaltensregeln werden getrennt aufgeführt, ihr Inhalt unterscheidet sich nach Betrieb. Regeln für den Brandfall werden üblicherweise rot umrandet, während die Regeln für Unfälle eine grüne Umrandung erhalten. Für die Gestaltung des Inhalts werden die 5 W-Fragen empfohlen.
Außerdem finden sich auf jedem Flucht- und Rettungsplan zusätzliche Informationen. Dazu gehören der Name der Anlage, die Geschossbezeichnung, das Datum der Planerstellung, der Name des Planerstellers und die Plannummer.
Wo sind Flucht- und Rettungspläne anzubringen?
Der Ort der Anbringung von Flucht- und Rettungsplänen ist entscheidend für eine schnelle Evakuierung im Notfall.
Flucht- und Rettungspläne sollen sich deutlich von ihrer Umgebung abheben, damit sie auffallen und schnell zu finden sind. Am besten eignen sich gut sichtbare Stellen wie Eingangsbereiche, Treppenhäuser, Hauptzugänge, Flure und Versammlungsorte wie Kantinen oder Cafeterias. Ein Anbringung muss aus der Sicht des Betrachters lagerichtig erfolgen. Die Pläne sind dauerhaft zu befestigen und müssen gut beleuchtet sein.
Es gibt übrigens keine Regelung, wie viele Flucht- und Rettungspläne in einem Gebäude angebracht werden sollen. Sie sollten jedoch ausreichend vorhanden sein.
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Wofür sollten Flucht- und Rettungspläne außerdem verwendet werden?
Keine Frage, Flucht- und Rettungspläne sind entscheidend für den betrieblichen Arbeitsschutz. Doch Vorsichtsmaßnahmen sind nur dann sinnvoll, wenn die betroffenen Personen im Notfall auch einen kühlen Kopf bewahren können.
Aus diesem Grund sollten regelmäßig Evakuierungsübungen und Notfall-Schulungen durchgeführt werden. Flucht- und Rettungspläne eignen sich für solche Übungen bestens. Nur wer als Arbeitgeber seine Mitarbeiter regelmäßig im Notfall-Management schult, kann das Risiko größerer Schäden minimieren.
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