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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Jan Decker Brandschutzlösungen

Stand: 26.03.2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zwischen Jan Decker, Mergelweg 2, 73760 Ostfildern ( im Folgenden „Anbieter“ ) und seinen Kunden (im Folgenden „Kunde“)

Der Anbieter erarbeitet in erster Linie Brandschutzkonzepte und Gutachten für seine Kunden.

Zudem verkauft er brandschutzbezogene Produkte, wie zum Beispiel Feuerlöscher, und veranstaltet Seminare im Bereich Brandschutz, insbesondere Ausbildungen zum Brandschutzhelfer. Der Anbieter ist fachkundiger Brandschutzbeauftragter im Sinne der DGUV-Information 205-023 Ziffer 4 und daher zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer befugt.

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

(1) Für Verträge zwischen dem Anbieter und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschluss gültigen Fassung.

(2) Die in den Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen des Anbieters enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen sind nur annähernd maßgebend, soweit die darin enthaltenen Angaben nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Die in den Prospekten, Anzeigen und sonstigen Werbeunterlagen des Anbieters enthaltenen Angaben sind freibleibend und unverbindlich.

(3) Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist schriftlich als bindend bezeichnet. Eine rechtliche Bindung kommt nur durch beiderseits unterzeichneten Vertrag oder durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftraggebers zustande, außerdem dadurch, dass der Anbieter nach der Bestellung (formfrei) mit der Leistungserbringung beginnt. Ein Recht auf Teilnahme an Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl besteht ohne schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters nicht. Der Anbieter kann schriftliche Bestätigungen mündlicher Vertragserklärungen des Kunden verlangen.

§ 3 Preise; Zahlung

(1) In den Preisen des Anbieters sind die Verpackungskosten enthalten; die gesetzlichen Umsatzsteuern sind in den Preisen des Anbieters enthalten, sofern sich die Angebote auch an Verbraucher richten. Liefer- und Versandkosten sind in den Preisen nur enthalten, wenn hierüber eine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde. Der Kunde hat im Falle eines Widerrufs die in der unten beigefügten Widerrufsbelehrung näher bezeichneten regelmäßigen Kosten der Rücksendung von Waren zu tragen.

(2) Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist der geschuldete Gesamtpreis ohne Abzug binnen 30 Tagen zu zahlen, nachdem die Rechnung des Unternehmers beim Kunden eingegangen ist.

§ 4 Durchführung des Auftrags

(1) Die vereinbarte Leistung wird nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt. Der Anbieter darf sich zur Erfüllung seiner Pflichten verständiger Dritter bedienen.

(2) Brandschutzkonzepte und Gutachten werden anhand der dem Anbieter durch den Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen erstellt. Ergeben sich während der Leistungszeit tatsächliche Änderungen am vertragsgegenständlichen Brandschutzobjekt, hat der Kunde den Anbieter über diese Änderungen unverzüglich zu unterrichten.

(3) Termine im Zusammenhang mit der Erstellung von Brandschutzkonzepten und Gutachten sind rechtzeitig abzustimmen. Bei Abmeldungen, die später als eine Woche vor dem vereinbarten Termin durch den Kunden abgesagt werden oder bei Fernbleiben vom vereinbarten Termin, ist eine angemessene Aufwandsentschädigung zu entrichten.

(4) Veranstaltungen des Anbieters werden entsprechend dem veröffentlichten Programminhalt und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt. Der Anbieter behält sich den Wechsel von Referenten und/oder eine Verlegung des Seminarorts bzw. Änderung im Programmablauf vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern. Ein Anspruch auf Veranstaltungsdurchführung durch einen bestimmten Referenten bzw. an einem bestimmten Veranstaltungsort besteht nicht.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden bei Veranstaltungen

(1) Der Kunde verpflichtet sich, die am Unterrichtsort geltende Hausordnung zu beachten, regelmäßig an den vertragsgegenständlichen Schulungsveranstaltungen teilzunehmen sowie alles zu unterlassen, was der ordnungsgemäßen Durchführung einer Schulung entgegenstehen könnte.

(2) Die vollständige und pünktliche Teilnahme an den einzelnen vertragsgegenständlichen Schulungsveranstaltungen ist Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss einer Schulung des Anbieters.

§ 6 Liefer- und Leistungszeit; Versand

(1) Leistungstermine oder -fristen sind ausschließlich unverbindliche Angaben, es sei denn, diese wurden ausdrücklich als verbindlich vereinbart.

(2) Der Kunde kann den Anbieter vier Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Leistungstermins oder einer unverbindlichen Leistungsfrist schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu leisten. Falls der Anbieter einen ausdrücklich als verbindlich vereinbarten Leistungstermin oder eine ausdrücklich als verbindlich vereinbarte Leistungsfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn der Anbieter aus einen anderen Grund in Verzug gerät, so muss der Kunde eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen. Wenn der Anbieter diese Frist fruchtlos verstreichen lässt, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

(3) Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer im Sinne des § 1 Abs. 2 ist nach Ablauf der Frist des Abs. 2 eine weitere Frist von mindestens 10 Tagen zu setzen, bevor der Unternehmer vom Vertrag zurücktreten kann.

(4) Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer im Sinne des § 1 Abs. 2 und gerät dieser mit seiner Verpflichtung, die Leistung bei ordnungsgemäßer Bereitstellung anzunehmen, in Verzug, so ist der Anbieter berechtigt, nach Ablauf einer Nachfrist von mindestens 10 Tagen Schadensersatz zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

(5) Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 1 Abs. 2, erfolgt ein Versand von Waren ausschließlich auf Gefahr des Unternehmers. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Kauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Unternehmer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Unternehmer im Verzug der Annahme ist.

(6) Der Anbieter ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren und Nutzungsrechte an Brandschutzkonzepten und Gutachten im Eigentum des Anbieters.

(2) Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 1 Abs. 2, verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Anbieters bis der Unternehmer sämtliche Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vollständig beglichen hat.

§ 8 Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht

Der Kunde ist zur Aufrechnung gegen die Ansprüche des Anbieters nur berechtigt, wenn die Forderungen des Kunden rechtskräftig festgestellt wurden, der Anbieter diese anerkannt hat oder wenn die Forderungen des Kunden unstreitig sind. Zur Aufrechnung gegen Ansprüche des Anbieters ist der Kunde auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertrag geltend macht. Der Kunde darf ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertrag beruht.

§ 9 Gewährleistung, Garantie, Verjährung

Der Anbieter haftet für Mängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungspflicht 12 Monate. Hiervon ausgenommen sind Mängelansprüche von Verbrauchern sowie Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden durch den Anbieter. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Eine zusätzliche Garantie besteht bei den vom Anbieter gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 10 Haftung

(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(1a) Ist ein Brandschutzkonzept Vertragsgegenstand, kann für Aus- und Umsetzungsfehler des Kunden keine Haftung übernommen werden.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(4) Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 1 Abs. 2, wird für Mängel zunächst nach Wahl des Anbieters Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung geleistet.

(5) Schlägt die Nacherfüllung im Sinne des Abs. 4 fehl, kann der Unternehmer grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Unternehmer jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Der Unternehmer muss dabei dem Anbieter offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

§ 11 Besondere Bestimmungen für Seminare, Schulungen und sonstige Veranstaltungen

(1) Eine Absage der Teilnahme durch den Teilnehmer muss spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung erfolgen, wobei der Eingang der Absage beim Veranstalter maßgeblich ist. Erfolgt die Absage nicht fristgerecht, ist eine Rückzahlung der Teilnahmegebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 50,00 € nur möglich, wenn anstelle des absagenden Teilnehmers ein anderer Teilnehmer, der bisher in der begrenzten Teilnehmerzahl nicht berücksichtigt war, tritt. Erfolgt die Absage nicht fristgerecht und tritt kein anderer Teilnehmer an die Stelle des absagenden Teilnehmers, erstattet der Veranstalter lediglich seine durch die Absage ersparten Aufwendungen.

(2) Aus wichtigen, vom Anbieter nicht zu vertretenden Gründen kann eine Veranstaltung verschoben oder gegen Erstattung bereits bezahlter Seminargebühren abgesagt werden, wenn nicht innerhalb von 3 Monaten ein Ersatztermin gefunden werden kann. Ein solcher Grund liegt insbesondere bei Erkrankung des vorgesehenen Referenten vor.

(3) Sollte bei einer Veranstaltung die angegebene Mindestteilnehmerzahl 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn nicht erreicht werden, behält sich der Anbieter das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen oder zu verschieben. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gilt die Mindestteilnehmerzahl von 8 Kunden.

(4) Dem Kunden steht bei gravierender Verschiebung oder endgültiger Absage durch den Anbieter ein Rücktrittsrecht zu. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Aufwendungsersatz, bestehen nicht.

(5) Für Verlust oder Diebstahl eingebrachter Sachen am Veranstaltungsort wird nicht gehaftet.

§ 12 Urheberrechte / Unterrichtsmaterial

Die dem Kunden ausgehändigten Unterlagen, Software und andere für Schulungszwecke überlassene Medien, sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Materialien – auch auszugsweise – ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Anbieters gestattet. Video- und Tonaufzeichnungen sind nicht gestattet.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.

(2) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.